Mediadaten: Hotel Premium, Online und Magazin 2021/22
Verleger
Wolle Lange, Tel.: 069/50 92 999-22
lange(@)hotel-premium.de
Redaktion
Ralf Roscher: ralf.roscher(@)hotel-premium.de
Angela Vogt: angela.vogt(@)hotel-premium.de
Anzeigenleitung und PR-Anzeigen
Frau Tuba Kaya,
tuba.kaya(@)hotel-premium.de
Verlag
Premium-Medien-Verlags GmbH
Berner Straße 79
60437 Frankfurt/Main
E-Mail: verlag(@)hotel-premium.de
Verbreitung
Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol (Italien), Luxemburg,
Belgien, Niederlande und andere Staaten in Europa
Leserschaft
Privat- und Geschäftsreisende, Hotels, Hotelgäste, Hotelausstatter,
Innenarchitekten/Designer, Projektentwickler, Investoren, Banken,
Stadtverwaltungen und Abonnenten über verschiedene Plattformen.
Zahlungsbedingungen
Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto, innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
USt-IdNr. DE268489087
Steuernummer:04724126553
Informationen
Anzeigenformate

1/1 Seite
im Satzspiegel
180 x 263 mm
3240,– Euro

1/1 Seite im
Anschnitt
+ 3mm Beschnitt
216 x 303 mm gesamt
3402,– Euro

1/2 Seite hoch
im Satzspiegel
90 x 263 mm
1755,– Euro

1/2 Seite hoch im
Anschnitt
+ 3mm Beschnitt
103 x 303 mm gesamt
2224,- Euro

1/2 Seite quer
im Satzspiegel
180 x 123 mm
1755,– Euro

1/2 Seite quer im
Anschnitt
+ 3mm Beschnitt
216 x 149 mm gesamt
2224 Euro

1/4 Seite quer
im Satzspiegel
180 x 60 mm
855,– Euro

1/4 Seite hoch
im Satzspiegel
87 x 123 mm
855,– Euro
Panoramaseiten
mit Anschnitt

Doppelseite mit Anschnitt
+ 3mm Beschnitt
426 x 303 mm gesamt
3645,– Euro
Umschlagseite
2–4

Umschlagseite mit Anschnitt
+ 3mm Beschnitt
Umschlagseite 2 4212,– Euro
Umschlagseite 3 4212,– Euro
Umschlagseite 4 4860,– Euro
216 x 303 mm gesamt
Technische Angaben
Heftformat: DIN A4 (210 x 297 mm)
Druckverfahren
Inhalt und Umschlag: Bogen-Offsetdruck
Bindung: Klebebindung
Papier: Bilderdruck halbmatt gestrichen
Farbwerte: CMYK, keine Sonderfarben
Für einen farbverbindlichen Druck ist ein Proof erforderlich!
Anlieferung
Anzeigen: Ausschließlich als druckfähiges pdf (mind. 300 dpi)
Bilddateien: Als jpg oder tiff (mind. 300 dpi)
Dateiname: Premium_Ausgabe_Kundenname
Anlieferung: per e-Mail, größere Datenmengen über www.wetransfer.com
Anzeigen-, Druckunterlagenschluss nach dem jeweils gültigen
Terminkalender.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzliche MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. - Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. - Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. - Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. - Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. - Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. - Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. - Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. - Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt
der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer
Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des
Verlages für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. - Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich
mitgeteilt werden. - Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. - Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. - Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. - Der Verlag liefert mit Rechnung einen Anzeigenbeleg.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. - Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verkaufte
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflageminderung ist nur dann
ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren
10 v. H., bei einer Auflage über 100.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken
der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag zurücktreten konnte. - Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. - Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages - Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
mit dem jeweiligen Auftraggeber, auch wenn sie bei späteren Auftragsbestätigungen oder Vertragsabschlüssen
nicht mehr gesondert erwähnt werden. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber
bei der Annahme der Bestellung, bei Auftragsbestätigung oder anderweitig auf eigene Geschäftsbedingungen
verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Werbungtreibenden hinausgehende
Neben- oder Zusatzleistungen oder vertragliche Zusicherungen oder ein Rücktrittsrecht werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart und durch den Verlag mit der
Auftragsbestätigung oder in sonstiger vergleichbarer Weise im Rahmen des Vertragsschlusses bestätigt
wurde. - Ein Ausschluss von Mitbewerbern für eine bestimmte Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht
gewährt werden. - Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. - Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit
solchen Ansprüchen nicht statthaft, es sei denn, die Gegenansprüche des Auftraggebers sind nach
Grund und Höhe von dem Verlag schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Ausgabe
1/2021
2/2021
3/2021
4/2021
Anzeigenschluss
15.03.21
15.06.21
15.09.21
10.12.21
Erscheinungstermine
15.04.21
15.07.21
15.10.21
10.01.22
Ausgabe 1
Sommerreiseziele und Südtirol
Ausgabe 2
Seenplatten, Sommergärten und Nordsee
Ausgabe 3
Wanderziele, Radtouren, Champagner und Weine
Ausgabe 4
Hüttengaudi und Ski-Total